In der Kanzlei sind sechs Rechtsanwaltsfachangestellte beschäftigt, davon verfügen zwei Mitarbeiterinnen zusätzlich über einen Abschluss als Rechtsfachwirtin. Drei Fachangestellte sind in der Kanzlei im Bereich der Zwangsvollstreckung und dem Forderungseinzug für die Mandanten und die Kostenbearbeitung tätig.
Zu ihren Aufgabengebieten gehören die Erstellung von Mahnschreiben, die Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren und die Erarbeitung sowie dauerhafte Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen. Gerade letztere bedeuten einen immensen Arbeitsaufwand, sind aber seit der Anhebung der Pfändungsfreigrenzen häufig der erfolgversprechendste Weg.
Die Mitarbeiter sind darüber hinaus auch mit der gerichtlichen Durchsetzung von titulierten Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beschäftigt. Hier werden in Absprache mit den Mandanten die Vollstreckungsmaßnahmen mit den größten Aussichten auf Erfolg ermittelt und durchgeführt. Die Möglichkeiten reichen von der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, Pfändung von Bankguthaben oder Lohn bis zur Zwangversteigerung von Grundstücken.Von unseren Rechtsanwaltsfachangestellten werden auch die Anmeldungsverfahren von Insolvenzforderungen betreut.Alle Mitarbeiter haben sich in der Vergangenheit durch Teilnahme an verschiedenen Lehrgängen zum Gebührenrecht, zum Insolvenzrecht und zur effektiven Zwangsvollstreckung weitergebildet und können auf aktuelle Literatur, Zeitschriften und Datenbanken in den jeweiligen Rechtsgebieten zurückgreifen.