Die Kanzlei Strunz, Alter bietet Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienbranche im Rahmen eines Beratungsverhältnisses umfassende rechtliche Beratung an.Derzeit bestehen solche Beratungsverhältnisse mit 34 Unternehmen. Dabei handelt es sich um kleinere Verwaltungsfirmen ebenso, wie um Städtische Wohnungsgesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften.Im Rahmen des Beratungsverhältnisses werden in ständiger rechtlicher Betreuung die strategischen Entscheidungen von Unternehmen vorbereitet und das Tagesgeschäft begleitet. Die Kanzlei steht darüber hinaus mit einem umfangreichen Angebot für die Weiterbildung des Personals zur Verfügung. In diesem Bereich kann die Kanzlei auf langjährige Erfahrungen aufbauen.Die Beratungsvertragsmandanten werden beim Abschluss sämtlicher Verträge vom Arbeitsvertrag über den Mietvertrag bis zum Wärmelieferungsvertrag unterstützt. Soweit gewünscht werden Inkassodienstleistungen von der Mahnung bis zum gerichtlichen Mahnverfahren und dem Abschluss sowie der Kontrolle von Ratenzahlungsvereinbarungen vorgenommen. Natürlich wird die Kanzlei auch forensisch, also gerichtlich, für die Mandantschaft tätig. Dies wird jedoch ausdrücklich als das jeweils letzte Mittel angesehen.Praktische Durchführung:Im Regelfall wird eine monatliche Mandantenberatung in den Räumen der Mandanten vorgenommen. Bei größerem Umfang, insbesondere im Inkassobereich, können auch mehrere Beratungstermine vereinbart werden.Daneben stehen die Anwälte für telefonische und schriftliche Anfragen jeder zeit zur Verfügung.Kosten:Mit dem pauschalen Beratungsentgelt sind alle außergerichtlichen Tätigkeiten, bis auf umfangreiche Vertragsprüfungen und die Erstellung von Gutachten, bereits abgegolten.Die Höhe des Beratungsentgelts ist abhängig von der Größe des Unternehmens und dem Umfang der Beratungstätigkeit.Vorteile:Durch die langfristige Zusammenarbeit lassen sich vielfältige Synergieeffekte nutzen. Die Beratungskosten sind besser kalkulierbar. Durch die frühzeitige Beratung in Streitfällen kann oftmals einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgebeugt werden.Leistungsumfang bei Beratungsvertrag:
Mietrecht