

In seiner Schultz-Hoff-Entscheidung vom 20.01.2009 (vgl. Aktuelle Information 11/2009) hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass bei längerer Krankheit Urlaub nicht gem. § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz mit Ablauf des 31.03. des jeweiligen Folgejahres erlischt. Damit stellte sich die Frage, ob Urlaubsansprüche unbegrenzt angesammelt werden können. Der EuGH stellte in seiner Entscheidung vom 22.11.2011 (Az.: C-214/10) klar, dass jedenfalls eine tarifvertragliche Einschränkung zulässig ist.

Mit dem 01.01.2012 sind eine Vielzahl von Neuregelungen und Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über einige wichtige Gesetzesänderungen.

Im Dezember 2011 ist die 10. Auflage der Broschüre „Die Gestaltung von Wohnraummietverträgen - ein Leitfaden für Vermieter" erschienen. Die Neuauflage mit zahlreichen Mustertexten berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung.

Mit Wirkung ab dem 01.01.2013 wird das System der Gebührenerhebung für Rundfunk- und Fernsehempfang grundlegend reformiert. Während bislang auf die Anzahl der vorhandenen Empfangsgeräte abgestellt wurde, ist nun ein Beitrag pro Wohnung bzw. pro Betriebsstätte zu entrichten. Im Einzelnen gelten insbesondere folgende Regelungen.

Als Bundestags-Drucksache Nr. 17/7746 liegt nunmehr der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens, kurz MeldFortG, vor. Darin sollen dem Vermieter Mitwirkungspflichten bei der An- und Abmeldung der Bewohner auferlegt werden.