Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in einer Wohn- oder Teileigentumsanlage stellt hohe Anforderungen an den bestellten Verwalter. Er sollte nicht nur ständig auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung sein, sich also regelmäßig weiterbilden. Vielmehr erfordert gerade dieser Praxisbereich ein hohes Maß psychologisches und taktisches Geschick.Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet sind in der Kanzlei Rechtsanwalt Dietmar Strunzund Rechtsanwältin Noreen Walther
Aktueller Hinweis:Für unsere Stamm-Mandanten haben wir im Servicebereich eine ausführliche Arbeitshilfe zur Gestaltung von Jahresabrechnungen nach dem Urteil des BGH vom 04.12.2009, Az. V ZR 44/09, gefertigt (insb. zur Darstellung der Instandhaltungsrücklage). Frei zugänglich sind die Beiträge aus den Kanzleiforen: