Strunz & Alter - Rechtsanwälte: Ihr Dienstleister in der Immobilienwirtschaft

Wohnungseigentumsrecht

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in einer Wohn- oder Teileigentumsanlage stellt hohe Anforderungen an den bestellten Verwalter. Er sollte nicht nur ständig auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung sein, sich also regelmäßig weiterbilden. Vielmehr erfordert gerade dieser Praxisbereich ein hohes Maß psychologisches und taktisches Geschick.

Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet sind in der Kanzlei 

   |--2010-ST-qua.jpg Rechtsanwalt Dietmar Strunz

und 


   |--2010-wa-qua.jpg Rechtsanwältin Noreen Walther



Aktueller Hinweis:

Für unsere Stamm-Mandanten haben wir im Servicebereich eine ausführliche Arbeitshilfe zur Gestaltung von Jahresabrechnungen nach dem Urteil des BGH vom 04.12.2009, Az. V ZR 44/09, gefertigt (insb. zur Darstellung der Instandhaltungsrücklage).


Frei zugänglich sind die Beiträge aus den Kanzleiforen:

pdf 164 KBHandlungspflichten des WEG-Verwalters bei Anfechtungsklagen - Teil 2
  
pdf 164 KBAktuelles Wohnungseigentumsrecht - ein Bericht aus Fischen
  
pdf 164 KBDer Verwaltervertrag bei Veräußerung der Immobilie oder der Eigentumswohnung
  
pdf 164 KBHandlungsbefugnisse und -pflichten des WEG-Verwalters bei Anfechtungsklagen - Teil 1 -
  
pdf 164 KBBalkonanbau in der WEG - Bauliche Veränderung oder Modernisierung?
  
pdf 164 KB Die Gestaltung der Jahresabrechnung nach der Entscheidung des BGH vom 04.12.2009, Az. V ZR 44/09 
  
pdf 164 KBDie tatsächlichen Zahlungspflichten des Zwangsverwalters im Wohnungseigentum  
  
pdf 164 KB Die Einladung zur Eigentümerversammlung  
  
pdf 164 KB Teilnahme an WEG-Versammlungen - Vertretung von Eigentümern und Hinzuziehung von Rechtsbeiständen  
  
pdf 164 KB Die Versorgungssperre im Wohnungseigentums- und Mietrecht  
  
pdf 164 KB Die Aufgaben und Stellung des WEG-Verwalters nach der Novellierung des WEG  
  




Anwaltskanzlei Strunz & Alter | Zschopauer Straße 216 | 09126 Chemnitz